Seit dem 01.01.2009 gibt es für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien nicht nur zinsverbilligte Darlehen. Nein, es gibt es Bares cash auf die Kralle. Letzten Samstag hat dann ein Schreiberling der Süddeutschen gemaunzt, dass man hauptberuflicher Immobilienmensch sein müsse, um die Zuschussvergabe zu verstehen.
Zugegeben, ganz einfach ist es nicht, sich im dem Wust der KfW-Internet-Site zurecht zu finden, aber mit Geduld und Spucke findet man alles, was man für den Antrag benötigt. Gemäß dem Motto: wer lesen kann, der bekommt auch Zuschüsse, habe ich mich auf den Weg gemacht und einen Zuschussantrag gestellt: Wir planen für dieses Jahr neue Fenster. Dabei greifen gleich zwei Neuerungen:
1. Werden jetzt auch Einzelmaßnahmen gefördert, und zwar mit 5 Prozent der Investitionssumme oder max. 2.500 Euro – und das ist auch gleich die
2. Neuerung: Es gibt Cash. Zwar erst im Nachhinein aber immerhin. Wir müssen für die neuen Fenster und Türen unseres Hauses mit rund 15.000 Euro rechnen. Hört sich viel an, ist es auch, aber wir wohnen denkmalgeschützt und wollen unser Haus nach den Gestaltungsrichtlinien sanieren. Erst dadurch kommen wir in die angenehme Lage, unser Wohneigentum von der Steuer absetzen zu können. Den Antrag habe ich heute abgeschickt und musste lediglich eine beidseite Kopie meines Personalsausweises beilegen. Wenn ich dann im Sommer die Rechnung bekomme, schicke ich die hinterher und bekomme dann von der Rechnungsumme 5 Prozent – macht bei der angenommenen Summe 750 Euro… die nehmen wir gerne mit.
Der Weg zum Zuschuss führt über den Link www.kfw-zuschuss.de. In der Menüleiste links findet ihr jetzt die weiterführenden Informationen:
Kategorie A:
Hier geht es um die energetische Sanierung von Wohngebäuden, die vis zum 31.12.1983 fertiggestellt worden sind. Erreicht die Hütte nach der Sanierung das Neubau-Niveau nach EnEV oder darunter, dann gibt es 10% bzw. bei Unterschreitung 17,5 Prozent. Das geht allerdings nur mit einem Sachverständigen, dessen Kosten allerdings auch mit 50 Prozent oder max. 1.000 Euro gefördert werden.
Kategorie B umfasst
- Maßnahmenpakete 0 = komplette Dämmung + Fenster
- Maßnahmenpaket 1 = Heizung + Dach + Außenwände
- Maßnahmenpaket 2 = Heizung + Dach + Kellerdecke + Fenster aber ohne Dämmung Außenwände
- Maßnahmenpaket 3 = Heizung + Fenster + Außenwände
- Maßnahmenpaket 4 = bisher eine Kombination aus mindestens drei der o. g. Einzelmaßnahmen, heute geht auch jede Maßnahme einzeln: Außenwände, Dach, Kellerdecke, Fenster, Heizung und Lüftungsanlagen.
Wer sich jetzt die für ihn in Frage kommende Maßnahme oder ein Maßnahmepaket herausgesucht hat, klickt in der linken Menüleiste auf “Antragstellung”. Dann kommt er hier raus und findet dort für jedes Maßnahmepaket oder jede Einzelmaßnahme den entsprechenden Antrag.
Wichtig: Anträge vor Beginn der Arbeiten stellen!

